RV Bücking erläutert, dass die eingegangene Bürgeranregung nicht als Antrag zu verstehen ist, da ein Bürgerantrag durch einen 10% Stimmen-Anteil der Gesamtbevölkerung unterstützt werden muss. Im VA wurde bereits darüber diskutiert und sich darauf hingehend geeinigt, diese Anfrage so zu behandeln, als wäre sie während der Bürgerfragestunde gestellt worden. Auch möchte der Rat signalisieren, dass solche Hinweise ernst genommen und nicht unter den Tisch fallen gelassen werden. Nachfolgend wird der Text der Bürgeranregung verlesen.

RM Germis betont, dass man an diesem Thema seit längerer Zeit arbeitet und der Prozess noch nicht abgeschlossen sei.

RM Heusipp bekräftigt dies und ist dankbar für Hinweise aus der Bevölkerung. Als Mitglied im Aufsichtsrat sei sie persönlich um eine positive Lösungsfindung für alle Beteiligten bemüht.

RM Redelfs entgegnet, dass die Kritik an dem TVÖD unnötig sei und befindet, dass bisher zu wenig Transparenz und Offenheit seitens der NSB erfolgt sei.