Sitzung: 02.03.2023 Rat der Gemeinde Spiekeroog
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 7
Vorlage: 01/016/2023
Beschlussvorschlag:
Das Einvernehmen
zur Ausnahme von der Veränderungssperre nach § 14 Abs. 2 BauGB wird nicht
erteilt. Der Zulassung einer Ausnahme stehen überwiegende öffentliche Belange
entgegen. Die Gemeinde stellt derzeit den Bebauungsplan „Dorf Nummer 22“ auf.
Das Verfahren befindet sich noch vor der frühzeitigen Behörden- und
Öffentlichkeitsbeteiligung. Die Planinhalte haben sich noch nicht derart
verfestigt, dass die Beeinträchtigung der gemeindlichen Planung durch das
Vorhaben sicher ausgeschlossen werden kann. Das betrifft insbesondere die
Zulässigkeit von Ferienwohnungen (Art der baulichen Nutzung) als auch die
vorgesehene Hinterliegerbebauung (überbaubare Grundstücksfläche).
Angesichts der
bestehenden Veränderungssperre soll auf die Vereinbarkeit mit dem übrigen
Satzungsrecht nicht weiter eingegangen werden.
RV Redelfs stellt den Sachverhalt vor. Im Bauausschuss ist das Thema
bereits besprochen worden. Man kann aufgrund der Veränderungssperre keine
Aussage zu der Bauvoranfrage tätigen.
Mit einer kleinen Korrektur wird der Beschlussvorschlag einstimmig beschlossen.