Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 7

Beschlussvorschlag:

Im Geltungsbereich eines Bebauungsplans ist gem. § 36 Abs. 1 BauGB keine Entscheidung über das gemeindliche Einvernehmen erforderlich. Der Vorhaben- und Erschließungsplan, der Bestandteil des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 23 wird, ist mit der Gemeinde abgestimmt. Ein Widerspruch zu anderem Ortsrecht ist nicht ersichtlich. Eine weitere Stellungnahme ist darüber hinaus deshalb nicht erforderlich, die Gemeinde begrüßt das Vorhaben.

 


RM Breuer verlässt aufgrund von Befangenheit das Podium.

 

RV Redelfs erklärt nochmals, dass mehrfach darauf hingewiesen wurde, besseren und größeren Wohnraum für die Mitarbeitenden zu schaffen, indem im Dachgeschoss Gauben eingebaut würden. Es wird mit Bedauern festgestellt, dass diese einfache Maßnahme nicht umgesetzt wurde.

Dies sei aber kein Hinderungsgrund, dem Bauantrag zuzustimmen.