Sitzung: 13.04.2023 Rat der Gemeinde Spiekeroog
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 7
Vorlage: 01/032/2023
Beschlussvorschlag:
Im Geltungsbereich
eines Bebauungsplans ist gem. § 36 Abs. 1 BauGB keine Entscheidung über das
gemeindliche Einvernehmen erforderlich. Der Vorhaben- und Erschließungsplan,
der Bestandteil des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 23 wird, ist mit der
Gemeinde abgestimmt. Ein Widerspruch zu anderem Ortsrecht ist nicht
ersichtlich. Eine weitere Stellungnahme ist darüber hinaus deshalb nicht
erforderlich, die Gemeinde begrüßt das Vorhaben.
RM Breuer verlässt aufgrund von Befangenheit das Podium.
RV Redelfs erklärt nochmals, dass mehrfach darauf hingewiesen wurde,
besseren und größeren Wohnraum für die Mitarbeitenden zu schaffen, indem im
Dachgeschoss Gauben eingebaut würden. Es wird mit Bedauern festgestellt, dass
diese einfache Maßnahme nicht umgesetzt wurde.
Dies sei aber kein Hinderungsgrund, dem Bauantrag zuzustimmen.