Sitzung: 08.06.2023 Bauausschuss der Gemeinde Spiekeroog
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 5
Vorlage: 01/061/2023
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Gemeinde Spiekeroog versagt die Erteilung einer Ausnahme von der Veränderungssperre gem. § 14 Abs. 2 BauGB.
Auch bei dieser Anfrage sollte dem neuen B-Plan nicht vorgegriffen und
die Veränderungssperre eingehalten werden.
Zusätzlich soll dem Landkreis ausdrücklich der Hinweis gegeben werden, dass im Vorfeld ein Gebäude als Ferienhaus genehmigt sein muss, wenn man es als solches benutzen möchte. Das ist in diesem Fall nicht gegeben.