Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 5

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Gemeinde Spiekeroog versagt die Erteilung einer Ausnahme von der Veränderungssperre gem. § 14 Abs. 2 BauGB.

 


Auch bei dieser Anfrage sollte dem neuen B-Plan nicht vorgegriffen und die Veränderungssperre eingehalten werden.

Zusätzlich soll dem Landkreis ausdrücklich der Hinweis gegeben werden, dass im Vorfeld ein Gebäude als Ferienhaus genehmigt sein muss, wenn man es als solches benutzen möchte. Das ist in diesem Fall nicht gegeben.