Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Gemeinde Spiekeroog versagt die Erteilung einer Ausnahme von der Veränderungssperre gem. § 14 Abs. 2 BauGB.

 


Nach Erläuterung des Sachverhaltes sollte eine Ausnahme von der Veränderungssperre nicht erteilt werden.

Zudem geht es um die Erweiterung eines Ferienhauses und die Frage, ob es sich überhaupt um ein Ferienhaus handelt. Das Gebäude sei als solches nicht genehmigt worden.

 

RV Redelfs stellt nochmals fest, dass eine Veränderungssperre nahezu mit einem Baustopp gleichzusetzen wäre, den die Gemeinde beantragt hat. Dies sei notwendig gewesen, nachdem der B-Plan beklagt worden ist. Ohne die Klage hätte es keine Veränderungssperre gegeben.