Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 2, Enthaltungen: 1

Beschlussvorschlag des BA am 10.08.2023:

Der Rat der Gemeinde Spiekeroog beauftragt die Verwaltung, eine Ausnahmegenehmigung von der Lärmschutzverordnung zu erteilen, um die Baumaßnahme der Stranddistel ab KW 41-2023 fortzusetzen.

 

 


Die Ausschussvorsitzende Redelfs erläutert den Sachstand. Im Vergleich zur Rettungswache sei hier das öffentliche Interesse nicht gegeben. Weiterhin sei zweifelhaft, ob der beantragte, frühzeitige Maßnahmenbeginn von 3 Wochen die Fertigstellung so maßgeblich beschleunigen, dass es die Ausnahme rechtfertige. Sie ergänzt, dass mit jeder Ausnahmegenehmigung die Wahrscheinlichkeit steige, dass sich andere Bauherren dies zum Vorbild nehmen. Ausschussmitglied Andresen-Ahsendorf erwidert, dass es sehr wohl im Interesse aller sei, dass die Ruine möglichst schnell verschwinde, 3 Wochen würden auch zu einer früheren Fertigstellung führen. Ausschussmitglied Jo Bellstedt erkennt die von AV Redelfs genannten Argumente an, kann die Antragsstellung aus unternehmerischen Gesichtspunkten jedoch nachvollziehen. Das Hotel plant im Februar wieder zu eröffnen, je schneller die Wohnungen verfügbar sind, desto besser wäre dies für alle. Weiterhin sei auch dieser Bereich abgelegen. BM Kösters spricht sich für die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung aus, er bittet jedoch darum, die genauen Gründe zu überdenken. Diese dürfen nicht aus unternehmerischen Gesichtspunkten bestehen, da dies auf eigentlich alle Bauvorhaben zutreffen würde. Vielmehr sei bei der Stranddistel sowohl die Brand-Situation als auch die daraus resultierenden Einschränkungen für den Hotelbetrieb aber auch die Bewohner bezeichnend, diese leben aktuell in provisorischen Unterkünften, es sei wichtig hier schnell wieder den Normalzustand herzustellen. Gleichstellungsbeauftragte Keith bestätigt, Hotelbetreiber und Bewohner seien absolut unverschuldet in diese Situation gekommen. Besitzer Schreiber ergänzt, dass die durch die Versicherung und den Deichschutz eingebrachten Verzögerungen unverschuldet waren. AV Redelfs weist darauf hin, dass im Falle eines positiven Beschlusses unbedingt darauf geachtet werden soll, dass die Baustelle dann nicht schon vorher in Betrieb genommen oder vorbereitet wird, eine Situation wie zum Ende der Bauzeit soll sich nicht wiederholen.