Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 4

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Gemeinde Spiekeroog beauftragt die Verwaltung, beigefügten Erbbaurechtsvertrag für das Flurstück 70/37 mit dem Amt für regionale Landesentwicklung Weser-Ems – Domänenverwaltung – zu schließen.


Ausschussvorsitzende Redelfs erläutert die Beschlussvorlage. BM Kösters erläutert den Hintergrund, ein Erbbaurechtsvertrag sei für die künftige Entwicklung deutlich sinnvoller als der bestehende Pachtvertrag und wird sich für die Gemeinde kostenneutral darstellen.

Ausschussvorsitzende Redelfs verweist auf die Darstellung der Schutzdüne und die Tatsache, dass ein Teil der Schutzdüne mit erworben wird.

BM Kösters bestätigt dies, im Zuge der Vermessung habe man sich dafür entschieden, da auf diesem Wege das Grundstück über die notwendigen Grenzabstände für eine optimierte Bebauung verfügt. 

AV Redelfs bittet darum, den Plan der Schutzdünen zu den Kaufunterlagen hinzuzufügen. Sie rät dazu, die Beschränkung in §2 auf drei Bauwerke offener zu formulieren.

BM Kösters stimmt diesen Punkt mit dem ArL ab.