Sitzung: 14.09.2023 Bauausschuss der Gemeinde Spiekeroog
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 4
Vorlage: 01/089/2023
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Gemeinde Spiekeroog beauftragt die Verwaltung, beigefügten Erbbaurechtsvertrag für das Flurstück 70/37 mit dem Amt für regionale Landesentwicklung Weser-Ems – Domänenverwaltung – zu schließen.
Ausschussvorsitzende Redelfs erläutert die Beschlussvorlage. BM Kösters
erläutert den Hintergrund, ein Erbbaurechtsvertrag sei für die künftige
Entwicklung deutlich sinnvoller als der bestehende Pachtvertrag und wird sich
für die Gemeinde kostenneutral darstellen.
Ausschussvorsitzende Redelfs verweist auf die Darstellung der Schutzdüne
und die Tatsache, dass ein Teil der Schutzdüne mit erworben wird.
BM Kösters bestätigt dies, im Zuge der Vermessung habe man sich dafür
entschieden, da auf diesem Wege das Grundstück über die notwendigen
Grenzabstände für eine optimierte Bebauung verfügt.
AV Redelfs bittet darum, den Plan der Schutzdünen zu den Kaufunterlagen
hinzuzufügen. Sie rät dazu, die Beschränkung in §2 auf drei Bauwerke offener zu
formulieren.
BM Kösters stimmt diesen Punkt mit dem ArL ab.