Abstimmung: Ja: 4, Nein: 3

Beschluss:

Der Rat stimmt mehrheitlich der Streichung des TOP's von der heutigen Sitzung zu.


RV Bücking erläutert den TOP.

Es liegen die textlichen Festsetzungen und der Plan vor.


Der Plan enthält einen Schreibfehler. Es handelt sich um die 4. und nicht um die 3. Änderung.


RM Heusipp möchte wissen, was unter Güterimbiss zu verstehen ist.

Die Frage kann nicht beantwortet werden. Die Verwaltung wird die Information nachreichen.


RM Redelfs findet es wichtig, dass das Verbot eines Zweirad-Verleihs aufgenommen wird. Auch müsste die Zweigeschossigkeit verhindert werden.

Des Weiteren gibt Sie zu bedenken, dass am Hafen die Baugestaltungssatzung II gilt.


RM Klasing spricht sich gegen den Bau der Halle aus. Er schließt sich der Verhinderung der Zweigeschossigkeit am Hafen an. Auch ist er sich nicht sicher, ob die Änderung eines Teils eines B-Plans möglich ist.


RM Bauer ist auch gegen den Bau der Halle am Hafen. Aus Ihrer Sicht wurden die Alternativen (neben der Feuerwehr oder bei der NSB) nicht genügend geprüft. Auch wäre ihrer Ansicht nach der Bedarf nicht vorhanden. Die örtlichen Handwerker hätten sich mit den Gegebenheiten arrangiert. Nur die Getränkefirma Lammers hätte Bedarf.


Die gesamte Höhe der Halle ist für RM Schreiber ein Problem. Bis auf den möglichen Mieter Firma Lammers, benötigt keiner eine Höhe von 6-7 Metern.

Er ist dafür mit dem Bau erst nach Unterzeichnung der Mietverträge zu beginnen. Die Halle muss sich finanziell tragen können.


Die vorgelegte B-Planänderung ist notwendig um den Bauantrag stellen zu können. Es gehe nur um den Hallenbau, deswegen wird nur ein begrenztes Gebiet geändert. Die Aufnahme einer Eingeschossigkeit ist kein Problem.

Die Gespräche mit den möglichen Mietern laufen. Sobald die Kosten für die Halle bekannt sind, kann die Miete errechnet und ggf. Vormietverträge geschlossen werden.


RM Heusipp spricht sich für die Änderung des B-Planes aus. Dies bedeutet noch keine Zustimmung zur Halle.


Jetzt wo über eine Änderung beraten wird, sollte aus Sicht von RM Klasing der ganze B-Plan Hafen überarbeitet werden.


RM Redelfs verweist nochmal auf die Vorgaben der Baugestaltungssatzung II und dass damit die Halle in ihrer geplanten Form nicht möglich ist.


VA Seifert, erklärt dass der Rat die Herausnahme des Geltungsbereichs Hafen aus der Baugestaltungssatzung II beschließen kann. BM Fiegenheim verweist auf die Möglichkeiten einer Ausnahmegenehmigung. Es folgt eine Diskussion wie man das Problem angehen kann.


BM Fiegenheim sieht die Spaltung des Rates. Ein Teil sieht den Hafen als Arbeitsort, der andere als Eingangstor für Touristen und Einheimische.


Einige Ratsmitglieder sehen keinen Zeitdruck die Halle schon dieses Jahr bauen zu müssen.


Die Verwaltung hat schon viel Zeit in die Planung der Halle gesteckt. Auch würde sich bei einer Verschiebung möglicherweise der Hauptkunde, die Firma Lammers, anderweitig entscheiden.


RM Klasing stellt den Antrag, den TOP von der heutigen Tagesordnung zu streichen.