Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 5, Nein: 2, Befangen: 1

Beschlussvorschlag:

 

 Das Einvernehmen gem. § 30 Abs. 1 BauGB wird erteilt.

 

RM Heusipp kehrt nach der Abstimmung um 21.48 Uhr wieder zurück an den Tisch.

 


RM Heusipp verlässt um 21.32 Uhr den Tisch und begibt sich in den Zuschauerbereich.

 

RV Bücking erläutert den Tagesordnungspunkt.

 

BM Piszczan berichtet zu diesem Punkt aus dem Verwaltungsausschuss. Es gehe nur noch um einen Antrag aus Dispens bezüglich der Traufhöhe, statt um drei Anträge.                 

 

RM Redelfs weist auf die Gestaltungssatzung 1 hin. Diese beinhaltet eine Höhe von 3,20 m und nicht wie gewünscht 3,50 m. Die Gestaltungssatzung sei ein sensibles Thema und dürfe nicht außer Acht gelassen werden. Es sollten hierzu keine Ausnahmen zugelassen werden.

 

RM Schreiber stimmt einer Ausnahme zu.

 

RM Bauer hat keine Bedenken, dem Antrag zu zustimmen.

 

RM Germis stimmt der Erhöhung ebenfalls zu. Er ist der Auffassung, es sollten gute Begründungen für Ausnahmen gefunden werden.

 

RV Bücking wirft ein, dass jeder, der eine Ausnahme haben möchte, diese begründen müsse.

 

RM Klasing tut sich schwer, hier eine Genehmigung zu erteilen. Er warnt davor, an die Baugestaltungssatzung zu gehen. Der Landkreis müsse die Genehmigung erteilen.

 

RM Bauer findet die Abweichung geringfügig und stimmt dieser zu.

 

RM Redelfs möchte wissen, ob die Ersatzpflanzung, welche im Verwaltungsausschuss diskutiert wurde, geklärt ist.

 

BM Piszczan führt aus, dass es sich hier um keine Ersatzpflanzung handele.

 

RM Bauer teilt mit, dass die Kirsche erhalten bleiben solle.

 

RM Redelfs möchte den Landkreis bitten das Vorhaben auf die Baugestaltungssatzung 1 zu prüfen.