Nachtrag: 03.04.2017
Sitzung: 06.04.2017 Bau- und Umweltausschuss der Gemeinde Spiekeroog
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 5
Vorlage: 01/025/2017
Beschluss:
- Definition
von Grundstücken im Eigentum der Gemeinde im Bereich eines gültigen
B-Plans für die Berechnung eines Business Case durch den VdW. Bauherr und
Betreiber ist die WOBAU Spiekeroog GmbH.
- Gründung
einer Arbeitsgruppe für die Gründung einer WOBAU Spiekeroog GmbH. Diese
benennen und beauftragen, die notwendigen Basisdaten für den VdW zu
erarbeiten.
- A)
Erwerb der Fläche Bi d‘ Utkiek als Zukunftsfläche Spiekeroogs vom Land auf
Erbpachtbasis.
B) Festlegung eines Zielerreichungsfahrplans
RM
Warenski erläutert hierzu, dass in dem Antrag zunächst zusammengetragen wurde,
was auf diversen Treffen formuliert wurde. Er hält es für wichtig, sich hier
nicht auf einen, sondern auf alle drei Punkte zu konzentrieren.
Bürgermeister Piszczan würde es sehr begrüßen, wenn sich
Ausschussmitglieder bei der Arbeitsgruppe, die gebildet werden soll, aktiv
beteiligen.
Zu Punkt 3 des Beschlussvorschlages bittet er jedoch zu berücksichtigen,
dass die Grundstücke als Eigenkapital in die WOBAU GmbH Spiekeroog eingebracht
werden müssen. Hierzu wäre weiterhin ein städtebaulicher Vertrag vonnöten.
RM Germis ist der Auffassung, dass als erstes geklärt werden müsse, ob
und zu welchem Preis die Gemeinde das betreffende Grundstück nördlich Bi d‘
Utkiek auf Erbpachtbasis bekommen kann, alles weitere käme danach.
Laut BM Piszczan betrage die Grundstücksgröße ca. 2,2 ha. Nun müsse durch
das LGLN (Landesamt für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen)
zunächst genau zwischen Bauflächen und Dünenflächen definiert werden.
Nach Ansicht von RM Heusipp soll sich
- Herr Braun mit der Kommunalaufsicht in Verbindung setzen, inwieweit überhaupt Grundstücke der Gemeinde in die WOBAU GmbH eingebracht werden können
- Ob die WOBAU GmbH die Grundstücke auch an private Investoren verpachten darf.
Die Ausschussmitglieder sind sich einig, dass im ersten Schritt die
Arbeitsgruppe und im Anschluss danach sofort die WOBAU Spiekeroog GmbH durch
die Gemeinde gegründet werden müsse, um das ganze detailliert zu erarbeiten und
keine Zeit zu verlieren.
BM Piszczan weist noch darauf hin, dass die Bewertung der
gemeindeeigenen Grundstücke für die Eröffnungsbilanz von 2011 war, d.h. jetzt 6
Jahre später mit einem Wertzuwachs zu rechnen sei.
Ausschussvorsitzende Redelfs fasst zusammen, dass zunächst der Fahrplan
erstellt werden müsse, die Gründung der WOBAU GmbH sei Aufgabe der Gemeinde.
Die Ausschussmitglieder sind sich darüber einig, Punkt 3 des
Beschlussvorschlages aus dem heutigen Beschluss herauszunehmen.