Nachtrag: 03.04.2017

Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 5

Beschluss:

  1. Definition von Grundstücken im Eigentum der Gemeinde im Bereich eines gültigen B-Plans für die Berechnung eines Business Case durch den VdW. Bauherr und Betreiber ist die WOBAU Spiekeroog GmbH.
  2. Gründung einer Arbeitsgruppe für die Gründung einer WOBAU Spiekeroog GmbH. Diese benennen und beauftragen, die notwendigen Basisdaten für den VdW zu erarbeiten.
  3. A) Erwerb der Fläche Bi d‘ Utkiek als Zukunftsfläche Spiekeroogs vom Land auf Erbpachtbasis.

B) Festlegung eines Zielerreichungsfahrplans

 


RM Warenski erläutert hierzu, dass in dem Antrag zunächst zusammengetragen wurde, was auf diversen Treffen formuliert wurde. Er hält es für wichtig, sich hier nicht auf einen, sondern auf alle drei Punkte zu konzentrieren.

 

Bürgermeister Piszczan würde es sehr begrüßen, wenn sich Ausschussmitglieder bei der Arbeitsgruppe, die gebildet werden soll, aktiv beteiligen.

Zu Punkt 3 des Beschlussvorschlages bittet er jedoch zu berücksichtigen, dass die Grundstücke als Eigenkapital in die WOBAU GmbH Spiekeroog eingebracht werden müssen. Hierzu wäre weiterhin ein städtebaulicher Vertrag vonnöten.

 

RM Germis ist der Auffassung, dass als erstes geklärt werden müsse, ob und zu welchem Preis die Gemeinde das betreffende Grundstück nördlich Bi d‘ Utkiek auf Erbpachtbasis bekommen kann, alles weitere käme danach.

 

Laut BM Piszczan betrage die Grundstücksgröße ca. 2,2 ha. Nun müsse durch das LGLN (Landesamt für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen) zunächst genau zwischen Bauflächen und Dünenflächen definiert werden.

 

Nach Ansicht von RM Heusipp soll sich

  1. Herr Braun mit der Kommunalaufsicht in Verbindung setzen, inwieweit überhaupt Grundstücke der Gemeinde in die WOBAU GmbH eingebracht werden können
  2. Ob die WOBAU GmbH die Grundstücke auch an private Investoren verpachten darf.

 

Die Ausschussmitglieder sind sich einig, dass im ersten Schritt die Arbeitsgruppe und im Anschluss danach sofort die WOBAU Spiekeroog GmbH durch die Gemeinde gegründet werden müsse, um das ganze detailliert zu erarbeiten und keine Zeit zu verlieren.

 

BM Piszczan weist noch darauf hin, dass die Bewertung der gemeindeeigenen Grundstücke für die Eröffnungsbilanz von 2011 war, d.h. jetzt 6 Jahre später mit einem Wertzuwachs zu rechnen sei.

 

Ausschussvorsitzende Redelfs fasst zusammen, dass zunächst der Fahrplan erstellt werden müsse, die Gründung der WOBAU GmbH sei Aufgabe der Gemeinde.

 

 

Die Ausschussmitglieder sind sich darüber einig, Punkt 3 des Beschlussvorschlages aus dem heutigen Beschluss herauszunehmen.