Sitzung: 27.09.2018 Bauausschuss der Gemeinde Spiekeroog
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 5
Vorlage: 01/072/2018
Der Bauausschuss
empfiehlt, dem Rat zu beschließen:
Das Einvernehmen
nach § 30 Abs.1 BauGB in Verbindung mit §172 Abs. 1 Satz 1, Nr. 2, Nr. 1 BauGB
wird nicht erteilt, da:
1. Es handelt sich hier um keine
inseltypische Veranda, da die Veranda nicht durchgehend angebaut ist und der
östliche Teil nach Norden übersteht.
2. Das Verandadach müsste mit einem
Diamantschnitt angepasst werden
3. Die Nordansicht in den Planzeichnungen
fehlt
4. Abzuklären ist, ob die Trennwand
zwischen den beiden Ferienwohnungen für den Schallschutz ausreicht
Ausschussvorsitzende
Redelfs erläutert kurz den vorliegenden Bauantrag, welcher zuvor schon als
Bauvoranfrage eingereicht u. positiv beschieden wurde.
Bei
der Bauvoranfrage ging es jedoch um die allgemeine Zulässigkeit des Vorhabens.
Beim
nun vorliegenden Bauantrag fehlen detaillierte Zeichnungen, vor allem von der
Veranda.
Sie
ist der Meinung, dass der östliche Teil der Veranda nach Norden überstehe, also
nicht durchgehend angebaut sei und es sich daher nicht um eine inseltypische
Veranda handelt.
Auch
RM Klasing ist der Ansicht, dass es sich hier nicht um eine inseltypische
Veranda handelt, außerdem fehle in den Planzeichnungen die Nordansicht der Veranda.
RM
Schreiber meint, dass das Dach der Veranda durch einen Diamantschnitt angepasst
werden müsste.
Die
Ausschussmitglieder sind sich einig, das Einvernehmen nicht zu erteilen, da es
sich hier nicht um eine inseltypische Veranda handelt, Pläne der Nordansicht
fehlen, und nicht sicher ist, ob die Trennwand zwischen den beiden
Ferienwohnungen für den Schallschutz ausreicht