Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 5

Der Bauausschuss empfiehlt, dem Rat zu beschließen:

Das Einvernehmen nach § 30 Abs.1 BauGB in Verbindung mit §172 Abs. 1 Satz 1, Nr. 2, Nr. 1 BauGB wird nicht erteilt, da:

 

1.    Es handelt sich hier um keine inseltypische Veranda, da die Veranda nicht durchgehend angebaut ist und der östliche Teil nach Norden übersteht.

2.    Das Verandadach müsste mit einem Diamantschnitt angepasst werden

3.    Die Nordansicht in den Planzeichnungen fehlt

4.    Abzuklären ist, ob die Trennwand zwischen den beiden Ferienwohnungen für den Schallschutz ausreicht

 


Ausschussvorsitzende Redelfs erläutert kurz den vorliegenden Bauantrag, welcher zuvor schon als Bauvoranfrage eingereicht u. positiv beschieden wurde.

Bei der Bauvoranfrage ging es jedoch um die allgemeine Zulässigkeit des Vorhabens.

Beim nun vorliegenden Bauantrag fehlen detaillierte Zeichnungen, vor allem von der Veranda.

Sie ist der Meinung, dass der östliche Teil der Veranda nach Norden überstehe, also nicht durchgehend angebaut sei und es sich daher nicht um eine inseltypische Veranda handelt.

 

Auch RM Klasing ist der Ansicht, dass es sich hier nicht um eine inseltypische Veranda handelt, außerdem fehle in den Planzeichnungen die Nordansicht der Veranda.

 

RM Schreiber meint, dass das Dach der Veranda durch einen Diamantschnitt angepasst werden müsste.

 

Die Ausschussmitglieder sind sich einig, das Einvernehmen nicht zu erteilen, da es sich hier nicht um eine inseltypische Veranda handelt, Pläne der Nordansicht fehlen, und nicht sicher ist, ob die Trennwand zwischen den beiden Ferienwohnungen für den Schallschutz ausreicht