Sitzung: 27.09.2018 Bauausschuss der Gemeinde Spiekeroog
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 5
Vorlage: 01/077/2018
Der Bauausschuss empfiehlt, dem Rat zu beschließen:
Das Einvernehmen nach § 30 Abs.1 BauGB in Verbindung mit §172 Abs. 1
Satz 1, Nr. 2, Nr. 1 BauGB wird nicht erteilt, da der Grenzabstand nicht
eingehalten und die Anforderungen der Gestaltungssatzung nicht erfüllt werden.
Nach
Auffassung der Ausschussvorsitzenden Redelfs ist der Bauantrag durch die
Grenzbebauung und das Nichteinhalten der Anforderungen der Gestaltungssatzung
nicht genehmigungsfähig.
Auftrag Verwaltung: Ist in der angegebenen Dauerwohnung (Hausmeisterwohnung) jemand dauerhaft mit 1. Wohnsitz gemeldet? (Abklärung für VA)