Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 5

Der Bauausschuss empfiehlt, dem Rat zu beschließen:

Das Einvernehmen nach § 30 Abs.1 BauGB in Verbindung mit §172 Abs. 1 Satz 1, Nr. 2, Nr. 1 BauGB wird nicht erteilt, da der Grenzabstand nicht eingehalten und die Anforderungen der Gestaltungssatzung nicht erfüllt werden.

 


Nach Auffassung der Ausschussvorsitzenden Redelfs ist der Bauantrag durch die Grenzbebauung und das Nichteinhalten der Anforderungen der Gestaltungssatzung nicht genehmigungsfähig.

 

Auftrag Verwaltung: Ist in der angegebenen Dauerwohnung (Hausmeisterwohnung) jemand dauerhaft mit 1. Wohnsitz gemeldet? (Abklärung für VA)