Kämmerer Koffinke stellt anhand einer Präsentation die gemeindeeigene Wohnungssituation und ein Sicherungskonzept für den Bedarf an Wohnungen der Gemeinde vor.

Diese Präsentation liegt als Anlage 1 der Niederschrift bei.

 

Die Präsentation gehe vom Worst-Case-Szenario aus. Was passiere mit Wohnungen, die z Zt. nicht von der Gemeinde genutzt werden, aber zwingend für den Eigenbedarf gesichert werden müssen.

Er erläutert, dass es hier nur zwei Möglichkeiten gäbe, zeitnah Wohnraum für eigene Mitarbeiter zu sichern, zum einen über befristete Zeitmietverträge, welche die Gemeinde dann je nach Bedarf auslaufen oder befristet verlängern kann oder Wohnraum könne per Werkmietvertrag an Gewerbetreibende verpachtet werden. Hierin habe der Arbeitgeber ein Weisungsrecht dass er seinen Arbeitnehmern auch andere Wohnungen zur Verfügung stellen darf, d.h. der Arbeitnehmer hat in diesem Fall keinen Anspruch auf eine bestimmte Wohnung.

Die Gemeinde brauche alleine für ihre Mitarbeiter im Rathaus und im Kindergarten mindestens 18 Wohnungen mit Zugriffsrecht, z.Zt. könne sie nicht einmal den eigenen Bedarf stellen.

 

RM Klasing bringt noch einmal den Gedanken auf, eine Wohnungsbaugenossenschaft zu gründen, wenn das Bauprojekt Achter d‘ Utkiek zukünftig weiter verfolgt würde.

 

Die Neubauwohnungen der Gemeinde Achter d‘ Diek werden nicht befristet vermietet, da diese von Anfang an als arbeitgeberunabhängiger Wohnraum kommuniziert wurden.