Sitzung: 25.10.2018 Bauausschuss der Gemeinde Spiekeroog
Vorlage: 01/082/2018
Kämmerer
Koffinke stellt anhand einer Präsentation die gemeindeeigene Wohnungssituation
und ein Sicherungskonzept für den Bedarf an Wohnungen der Gemeinde vor.
Diese
Präsentation liegt als Anlage 1 der
Niederschrift bei.
Die
Präsentation gehe vom Worst-Case-Szenario aus. Was passiere mit Wohnungen, die
z Zt. nicht von der Gemeinde genutzt werden, aber zwingend für den Eigenbedarf
gesichert werden müssen.
Er
erläutert, dass es hier nur zwei Möglichkeiten gäbe, zeitnah Wohnraum für
eigene Mitarbeiter zu sichern, zum einen über befristete Zeitmietverträge,
welche die Gemeinde dann je nach Bedarf auslaufen oder befristet verlängern
kann oder Wohnraum könne per Werkmietvertrag an Gewerbetreibende verpachtet
werden. Hierin habe der Arbeitgeber ein Weisungsrecht dass er seinen
Arbeitnehmern auch andere Wohnungen zur Verfügung stellen darf, d.h. der
Arbeitnehmer hat in diesem Fall keinen Anspruch auf eine bestimmte Wohnung.
Die
Gemeinde brauche alleine für ihre Mitarbeiter im Rathaus und im Kindergarten
mindestens 18 Wohnungen mit Zugriffsrecht, z.Zt. könne sie nicht einmal den
eigenen Bedarf stellen.
RM
Klasing bringt noch einmal den Gedanken auf, eine Wohnungsbaugenossenschaft zu
gründen, wenn das Bauprojekt Achter d‘ Utkiek zukünftig weiter verfolgt würde.
Die
Neubauwohnungen der Gemeinde Achter d‘ Diek werden nicht befristet vermietet,
da diese von Anfang an als arbeitgeberunabhängiger Wohnraum kommuniziert
wurden.