Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Beschlussvorschlag:

Das Einvernehmen nach § 30 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 172 Abs. 1 Satz 1, Nr. 2, Nr. 1 BauGB für die zwei Veranden und den Windfang wird erteilt.

 

Das Einvernehmen nach § 30 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 172 Abs. 1 Satz 1, Nr. 2, Nr. 1 BauGB für die zwei westlich geplanten Balkonanlagen wird erteilt.

 

Das Einvernehmen nach § 30 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 172 Abs. 1 Satz 1, Nr. 2, Nr. 1 BauGB für die zwei östlich geplanten Balkonanlagen wird nicht erteilt.

 


RM Heusipp stellt dar, dass der Abstand zum Nachbarn größer werden muss, um das Projekt zu realisieren. Da schon so viele Balkone bestehen, kann man in dieser Sache nicht von einer untergeordneten Baumaßnahme sprechen. Daher muss auf die Einhaltung des Abstandes wert gelegt werden.

 

Der Rat wandelt den erstellten Beschlussvorschlag etwas ab und genehmigt die beantragten Baumaßnahmen mit Ausnahme der zwei östlich geplanten Balkonanlagen, da diese kleiner ausfallen müssen.