Sitzung: 02.05.2019 Rat der Gemeinde Spiekeroog
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Vorlage: 01/025/2019
Beschlussvorschlag:
Das Einvernehmen nach § 30 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit §
172 Abs. 1 Satz 1, Nr. 2, Nr. 1 BauGB für
die zwei Veranden und den Windfang wird erteilt.
Das Einvernehmen nach § 30 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 172 Abs. 1
Satz 1, Nr. 2, Nr. 1 BauGB für die zwei
westlich geplanten Balkonanlagen wird erteilt.
Das Einvernehmen nach § 30 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 172 Abs. 1
Satz 1, Nr. 2, Nr. 1 BauGB für die zwei
östlich geplanten Balkonanlagen wird nicht erteilt.
RM Heusipp stellt
dar, dass der Abstand zum Nachbarn größer werden muss, um das Projekt zu
realisieren. Da schon so viele Balkone bestehen, kann man in dieser Sache nicht
von einer untergeordneten Baumaßnahme sprechen. Daher muss auf die Einhaltung
des Abstandes wert gelegt werden.
Der Rat wandelt den erstellten Beschlussvorschlag etwas ab und genehmigt die beantragten Baumaßnahmen mit Ausnahme der zwei östlich geplanten Balkonanlagen, da diese kleiner ausfallen müssen.