Sitzung: 23.03.2023 Bauausschuss der Gemeinde Spiekeroog
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 4
Vorlage: 01/033/2023
Beschlussvorschlag:
1.
Der
Rat der Gemeinde beschließt gem. § 4 Abs. 2 BauGB die Abwägungsvorlage zu den
eingegangenen Stellungnahmen.
2.
Der
Rat trifft auf der Grundlage der Satzungsunterlagen (Planzeichnung einschl.
FNP-Berichtigung, Planbegründung mit Anlagen, Durchführungsvertrag) den
Satzungsbeschluss gemäß § 10 BauGB (i.V.m. § 13a Abs. 3 BauGB)
AV Redelfs berichtet, dass die Abwägungen eingegangen und bearbeitet
wurden. Die Abwägungsvorschläge sind anwaltlich geprüft und öffentlich gemacht
worden.
Der Bauausschuss einigt sich auf eine Blockabstimmung.
RM Klasing weist darauf hin, dass der Bauherr die Umsetzung einzelner
Punkte kontrollieren müsse und wünscht eine entsprechende Konkretisierung der
Abwägungsvorschläge bis zur Ratssitzung, die BM Kösters zusagt.
AV Redelfs trägt die einzelnen Punkte zusammenfassend vor, wobei sie
darauf hinweist, dass dies der Transparenz diene und ansonsten nicht notwendig
sei, da sie veröffentlicht seien.
Besonders wird auf die Sorgen der Anwohnerinnen und Anwohner
eingegangen, die eine zusätzliche Lärmbelästigung befürchten, insbesondere
durch den zusätzlichen Lieferverkehr.
Sie regt an, dass die Anwohnerinnen und Anwohner mit dem Betreiber
sprechen sollten, da die Gemeinde die Sorgen zwar verstehen könne, es aber
nicht Teil des B-Plans wäre, über derartige Themen zu entscheiden und es sei
nicht möglich, diese Themen in einen B-Plan aufzunehmen.
BM Kösters ergänzt, dass das Ruhebedürfnis nachvollziehbar wäre. Aber
einige Wünsche seien nicht realistisch umsetzbar, wie z.B. eine Verkürzung der
Öffnungszeit. Zudem müssten Regeln, die jetzt evt. geschaffen würden, für alle
gelten und für alle funktionieren.
RM JO Bellstedt ergänzt, man könne keine Vergrößerung des Lebensmittelladens beschließen und ihn dann mit kürzeren Öffnungszeiten ausbremsen. Die Ware müsse zudem früh ausgeliefert werden, um volle Regale für den Einkauf zu gewährleisten.