Beschlussvorschlag:

1.    Der Rat der Gemeinde beschließt gem. § 4 Abs. 2 BauGB die Abwägungsvorlage zu den eingegangenen Stellungnahmen.

2.    Der Rat trifft auf der Grundlage der Satzungsunterlagen (Planzeichnung einschl. FNP-Berichtigung, Planbegründung mit Anlagen, Durchführungsvertrag) den Satzungsbeschluss gemäß § 10 BauGB (i.V.m. § 13a Abs. 3 BauGB)

 


AV Redelfs berichtet, dass die Abwägungen eingegangen und bearbeitet wurden. Die Abwägungsvorschläge sind anwaltlich geprüft und öffentlich gemacht worden.

Der Bauausschuss einigt sich auf eine Blockabstimmung.

RM Klasing weist darauf hin, dass der Bauherr die Umsetzung einzelner Punkte kontrollieren müsse und wünscht eine entsprechende Konkretisierung der Abwägungsvorschläge bis zur Ratssitzung, die BM Kösters zusagt.

AV Redelfs trägt die einzelnen Punkte zusammenfassend vor, wobei sie darauf hinweist, dass dies der Transparenz diene und ansonsten nicht notwendig sei, da sie veröffentlicht seien.

Besonders wird auf die Sorgen der Anwohnerinnen und Anwohner eingegangen, die eine zusätzliche Lärmbelästigung befürchten, insbesondere durch den zusätzlichen Lieferverkehr.

Sie regt an, dass die Anwohnerinnen und Anwohner mit dem Betreiber sprechen sollten, da die Gemeinde die Sorgen zwar verstehen könne, es aber nicht Teil des B-Plans wäre, über derartige Themen zu entscheiden und es sei nicht möglich, diese Themen in einen B-Plan aufzunehmen.

BM Kösters ergänzt, dass das Ruhebedürfnis nachvollziehbar wäre. Aber einige Wünsche seien nicht realistisch umsetzbar, wie z.B. eine Verkürzung der Öffnungszeit. Zudem müssten Regeln, die jetzt evt. geschaffen würden, für alle gelten und für alle funktionieren.

RM JO Bellstedt ergänzt, man könne keine Vergrößerung des Lebensmittelladens beschließen und ihn dann mit kürzeren Öffnungszeiten ausbremsen. Die Ware müsse zudem früh ausgeliefert werden, um volle Regale für den Einkauf zu gewährleisten.