Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Gemeinde Spiekeroog beschließt den Bebauungsplan "Dorf – Teil A" mit den textlichen Festsetzungen in der als Anlage 1 beigefügten Fassung (Juni 2018) als Satzung gemäß § 10 Abs.1 BauGB.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes erfasst den größten Teil des Siedlungszusammenhanges der Gemeinde Spiekeroog. Der genaue Geltungsbereich – schwarz umrandet – ist aus beiliegender Planzeichnung Anlage 1 ersichtlich. Es wurden drei Gebiete (Dorf-Teil B; s. Planzeichnung) aus dem Plangebiet herausgenommen.

Die Anlage 1 ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

Beschlossen wird gleichzeitig die als Anlage 2 beigefügte Begründung mit Umweltbericht (Juli 2018) zum Bebauungsplan. Die Anlage 2 ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 


RV Redelfs erfreut sich daran, dass nach einem über fünf Jahre andauernden Verfahren das Thema „B-Plan“ heute endlich seinen Abschluss findet. Inhaltlich sollen die im Bauausschuss genannten Punkte mit aufgenommen werden und noch etwas klarer verfasst werden.

 

RM Schreiber ergänzt, dass das Werk zwar abschreckende Wirkung für Investoren hat, man jedoch stolz auf das Erreichte sein kann.

 

RM Heusipp sieht es nach wie vor kritisch, dass sich Wohnungen für auf der Insel Arbeitstätige auf dem gleichen Grundstück wie die Ferienwohnungen befinden sollen. Sie fragt an, wer die Nutzung als Dauerwohnraum kontrolliert.

RV Redelfs kündigt an, diese Frage unter TOP 20 erklären zu wollen.

 

RM Weibels widerspricht RM Heusipp, indem er feststellt, dass an vielen Orten auf der Insel bereits Arbeitstätige neben Feriengästen wohnen. Er erhofft sich durch eine Kontrolle Tricksereien zuvorzukommen.

 

RM Germis fordert, dass der B-Plan Unternehmern die Möglichkeit geben muss, zu expandieren.

 

RV Redelfs fasst zusammen, dass die Verabschiedung des B-Plan eine epochale Sache ist, die die soziale Struktur der Insel sichert. Er stellt für niemanden eine Verschlechterung da.

 

RM Breuer sieht eine generelle Richtung geschaffen und fordert ein stetiges Prüfen und Hinterfragen der getroffenen Regelungen.