Der Bauausschuss empfiehlt dem Rat zu beschließen:

  1. Die Lage des zu überplanenden Gebietes wird beschlossen und im Rahmen eines Lageplanes diesem Beschluss angefügt. Die Anlage ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

  1. Die Aufstellung der 9. Änderung des Flächennutzungsplans sowie die Aufstellung des Bebauungsplans „Achter d´ Utkiek“ gemäß § 8 Abs. 3 BauGB wird gem. § 2 Abs. 1 Satz 1 BauGB beschlossen. Die Beschlüsse sind gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

 

  1.  Die Verwaltung der Gemeinde Spiekeroog wird beauftragt, für die Bauleitplanung, sobald aussagekräftige Vorentwurfsfassungen vorliegen, die Beteiligungen gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB und danach die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

 

  1. Der Beschluss in der Ratssitzung vom 12.12.2019, Beschlussvorlage 01/102/2019, zur Ausschreibung eines Planungswettbewerbes, wird zurückgenommen.

 

Der Lagebereich der 9. Änderung des Flächennutzungsplans sowie die Aufstellung des Bebauungsplans „Achter d´Diek“ sind identisch.

 


Zu diesem Tagesordnungspunkt hält RM Warenski als Einstieg eine kleine Präsentation.

Hier sollen Flächen für arbeitgeberunabhängigen und bezahlbaren Wohnraum geschaffen werden. Dies sei wichtig, um die Dorfstruktur und auch das Vereinsleben zu erhalten. Hierzu gab es schon viele Anläufe und Entscheidungen, bisher sei jedoch nichts passiert. Der Bedarf sei jedoch da und auf die Ergebnisse der vergangenen Jahre könne man zurückgreifen.

Zunächst müsse das genaue Plangebiet definiert werden.

 

BM Piszczan erzählt, dass er gestern noch mit dem Domänenamt gesprochen habe. Sobald der Aufstellungsbeschluss vorliege, erfolge das Wertgutachten. Der Preis würde unter dem letzten Preis liegen, da die Nutzung als reines Wohngebiet festgeschrieben wäre.

 

VA Koffinke legt ein aktuelles Luftbild über die angedachte Fläche. Die Grenzen sollen der BPlan Kurzentrum, der BPlan Dorf-Teil A, das Ende des Baugebietes Lütt Slurpad und die Feuerwehr sein.

 

RM Schreiber hält das Gebiet für gut, findet aber die angedachte Zeitschiene für nicht realisierbar. Weiterhin müssten auch noch alle Kosten auf die Wohngrundstücke umgelegt werden, daher sei noch nicht abzuschätzen, ob das Ganze überhaupt finanzierbar wäre.

 

 

RM Warenski geht die Kritik zu schnell. Fehler passieren immer, entscheidend sei jetzt eine gute Beratung durch einen Fachplaner, um alle Fragen klären zu können. Man müsse Mut haben eine Entscheidung zu treffen. Er plädiert dafür, den Aufstellungsbeschluss heute zu fassen.

 

 

RM Klasing spricht sich dafür aus, als erstes zu klären, welche Ausgleichsmaßnahmen für diese Fläche zu leisten wären.

Seinerzeit kursierten Zahlen von 75.000 € als Ausgleichszahlung. Daher müsse dies unbedingt vorab geklärt werden, sonst wäre das Ganze am Ende nicht realisierbar.

 

 

RM Schreiber meint, dass die Gemeinde ihre Parameter genau definieren muss, dann lege das Land anschließend fest, was dafür an Ausgleichsflächen geschaffen werden muss.

 

 

Die Ausschussvorsitzende meint, dass das zu beplanende Gebiet nicht zu groß sein solle, evtl. müssten dann auch weniger Ausgleichsflächen geschaffen werden.

 

 

VA Koffinke erläutert, dass die gewachsene hohe Düne als nicht bebaubare Fläche im Bebauungsplan deklariert würde. Ausgleichsflächen müssten jedoch nur für bebaubare Flächen geschaffen werden.