Sitzung: 04.03.2021 Rat der Gemeinde Spiekeroog
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 5, Enthaltungen: 2
Vorlage: 01/092/2021
Beschlussvorschlag:
- Die Lage des zu überplanenden Gebietes wird beschlossen und im Rahmen eines Lageplanes diesem Beschluss angefügt. Die Anlage ist Bestandteil dieses Beschlusses.
- Die Aufstellung der 9. Änderung des Flächennutzungsplans sowie die Aufstellung des Bebauungsplans „Achter d´ Utkiek“ gemäß § 8 Abs. 3 BauGB wird gem. § 2 Abs. 1 Satz 1 BauGB beschlossen. Die Beschlüsse sind gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
- Die Verwaltung der Gemeinde Spiekeroog wird beauftragt, für die Bauleitplanung, sobald aussagekräftige Vorentwurfsfassungen vorliegen, die Beteiligungen gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB und danach die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
- Der Beschluss in der Ratssitzung vom 12.12.2019, Beschlussvorlage 01/102/2019, zur Ausschreibung eines Planungswettbewerbes, wird zurückgenommen.
Der Lagebereich der 9. Änderung des Flächennutzungsplans sowie die Aufstellung des Bebauungsplans „Achter d´Diek“ sind identisch.
RV Redelfs erklärt den Sachstand. Vor Jahren wurde das Thema begonnen
und es soll wieder aufgegriffen werden. Es geht zum heutigen Zeitpunkt nicht um
konkrete Planungen, sondern die Grenzen des aufzustellenden Bebauungsplanes
sollten im Groben erstellt werden.
Zu den Grenzen gab es verschiedene Fassungen. U.a. sollte die Grenze an
den B-Plan Kurzentrum und B-Plan Dorf Teil-A grenzen. Dies seien alles Ideen.
Die letztendliche Bebauung des Geländes wäre ein anderes Thema und würde in
Folge noch besprochen.
RV Redelfs ergänzt, dass ihr der Aufstellungsbeschluss immer noch zu
schnell passiere. Sie merkt an, dass die Änderung des Flächennutzungsplans
ebenfalls angepasst werden müsste. Sie wäre dafür, die 9. Änderung
anzuschieben, aber nicht den Aufstellungsbeschluss des Geländes.
Kämmerer Koffinke sagt, dass es die 7., 8. und 9. Änderung des F-Plans
gäbe. Man müsste alle Pläne ändern, um das Gelände zu beplanen. Die
angeschobene 9. Änderung könnte auch die 7. Änderung sein. Wichtig sei die
Erstellung des Bebauungsplans, da der Flächennutzungsplan ohnehin geändert
werden muss. Es könne dann auch die 10. Änderung kommen.
RV Redelfs erwidert, dass jede Änderung neue Kosten verursachen
würde.
RM Breuer fragt, ob separat über den Beschlussvorschlag abgestimmt werden
sollte.
RM Schreiber sagt, die „alte Fläche C2CI“ beinhalte ca. 2,3 Hektar, wenn
das Gebiet erweitert würde, werden es ca. 3.5 Hektar. Man sollte das Gelände
Richtung „Lütt Slurpad“ außenvorlassen und Richtung Westen planen.
RM Warenski stimmt dem Vorschlag zu.
RV Redelfs ergänzt, dass direkt am Friedhof keine Häuser gebaut werden
sollen. Ebenso müsse die Zuwegung zu dem neuen Gelände geklärt werden. Sie
erinnert, dass die „alte Fläche C2CI“ eine Erweiterung des Gebietes „Lütt
Slurpad“ in Richtung Friedhof werden sollte. Jetzt wäre der Wunsch, das Gebiet
nicht direkt an das Wohngebiet „Lütt Slurpad“ grenzen zu lassen.
RM Warenski sagt, die inhaltlichen Themen sollten im Bauausschuss
diskutiert werden; hier gehe es um den Beschluss für die Beauftragung der
Verwaltung, das Thema zu bearbeiten.
Der Beschlussvorschlag wird mehrheitlich genehmigt.