Beschlussvorschlag:

  1. Die Lage des zu überplanenden Gebietes wird beschlossen und im Rahmen eines Lageplanes diesem Beschluss angefügt. Die Anlage ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

  1. Die Aufstellung der 9. Änderung des Flächennutzungsplans sowie die Aufstellung des Bebauungsplans „Achter d´ Utkiek“ gemäß § 8 Abs. 3 BauGB wird gem. § 2 Abs. 1 Satz 1 BauGB beschlossen. Die Beschlüsse sind gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

 

  1.  Die Verwaltung der Gemeinde Spiekeroog wird beauftragt, für die Bauleitplanung, sobald aussagekräftige Vorentwurfsfassungen vorliegen, die Beteiligungen gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB und danach die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

 

  1. Der Beschluss in der Ratssitzung vom 12.12.2019, Beschlussvorlage 01/102/2019, zur Ausschreibung eines Planungswettbewerbes, wird zurückgenommen.

 

Der Lagebereich der 9. Änderung des Flächennutzungsplans sowie die Aufstellung des Bebauungsplans „Achter d´Diek“ sind identisch.

 


RV Redelfs erklärt den Sachstand. Vor Jahren wurde das Thema begonnen und es soll wieder aufgegriffen werden. Es geht zum heutigen Zeitpunkt nicht um konkrete Planungen, sondern die Grenzen des aufzustellenden Bebauungsplanes sollten im Groben erstellt werden.

Zu den Grenzen gab es verschiedene Fassungen. U.a. sollte die Grenze an den B-Plan Kurzentrum und B-Plan Dorf Teil-A grenzen. Dies seien alles Ideen. Die letztendliche Bebauung des Geländes wäre ein anderes Thema und würde in Folge noch besprochen.

RV Redelfs ergänzt, dass ihr der Aufstellungsbeschluss immer noch zu schnell passiere. Sie merkt an, dass die Änderung des Flächennutzungsplans ebenfalls angepasst werden müsste. Sie wäre dafür, die 9. Änderung anzuschieben, aber nicht den Aufstellungsbeschluss des Geländes.

Kämmerer Koffinke sagt, dass es die 7., 8. und 9. Änderung des F-Plans gäbe. Man müsste alle Pläne ändern, um das Gelände zu beplanen. Die angeschobene 9. Änderung könnte auch die 7. Änderung sein. Wichtig sei die Erstellung des Bebauungsplans, da der Flächennutzungsplan ohnehin geändert werden muss. Es könne dann auch die 10. Änderung kommen.

RV Redelfs erwidert, dass jede Änderung neue Kosten verursachen würde. 

RM Breuer fragt, ob separat über den Beschlussvorschlag abgestimmt werden sollte.

RM Schreiber sagt, die „alte Fläche C2CI“ beinhalte ca. 2,3 Hektar, wenn das Gebiet erweitert würde, werden es ca. 3.5 Hektar. Man sollte das Gelände Richtung „Lütt Slurpad“ außenvorlassen und Richtung Westen planen.

RM Warenski stimmt dem Vorschlag zu.

RV Redelfs ergänzt, dass direkt am Friedhof keine Häuser gebaut werden sollen. Ebenso müsse die Zuwegung zu dem neuen Gelände geklärt werden. Sie erinnert, dass die „alte Fläche C2CI“ eine Erweiterung des Gebietes „Lütt Slurpad“ in Richtung Friedhof werden sollte. Jetzt wäre der Wunsch, das Gebiet nicht direkt an das Wohngebiet „Lütt Slurpad“ grenzen zu lassen.

RM Warenski sagt, die inhaltlichen Themen sollten im Bauausschuss diskutiert werden; hier gehe es um den Beschluss für die Beauftragung der Verwaltung, das Thema zu bearbeiten.

 

Der Beschlussvorschlag wird mehrheitlich genehmigt.